
MA 35 Wien: Einwanderung, Staatsbürgerschaft & Terminbuchung
Wer schon einmal versucht hat, einen Termin bei der MA 35 zu ergattern, kennt das Gefühl: zwischen Online-Formular und Telefonwarteschleife kann man schnell den Überblick verlieren. Dabei ist die MA 35 die zentrale Anlaufstelle für Einwanderung und Staatsbürgerschaft in Wien, zuständig für Aufenthaltstitel, Niederlassungsbewilligungen und Verlängerungen – laut Stadt Wien (Fachbereich Einwanderung und Staatsbürgerschaft).
Hauptsitz: Dresdner Straße 85, 1200 Wien ·
Telefon: +43 1 4000-20711 ·
Zuständigkeit: Einwanderung und Staatsbürgerschaft in Wien ·
Terminbuchung: Online über wien.gv.at
Kurzüberblick
- MA 35 ist zuständig für Einwanderung und Staatsbürgerschaft in Wien (Stadt Wien – Amtswege)
- Die Zahl 35 auf dem Aufenthaltstitel verweist auf die MA 35 (Stadt Wien – Drittstaatsangehörige)
- Terminbuchung ist online über wien.gv.at möglich (Stadt Wien – Terminbuchung)
- Mehrere Standorte in ganz Wien (Stadt Wien) (Stadt Wien – Amtswege)
- Genaue Bearbeitungszeiten variieren je nach Antragsart (Stadt Wien – Daueraufenthalt EU)
- Öffnungszeiten sind nicht durchgängig öffentlich einsehbar (Stadt Wien – Kontakt)
- Die genauen Kosten sind nicht für alle Titelarten einzeln aufgeführt (Stadt Wien – Gebühren)
- Ob eine telefonische Terminbuchung immer möglich ist, ist nicht bestätigt (Stadt Wien – Service)
- Letzte Aktualisierung der MA-35-Seiten: 23. September 2024 (Stadt Wien – Stand)
- Antrag muss vor Ablauf des aktuellen Titels eingereicht werden (Stadt Wien – Fristen)
- Online-Terminbuchung für Verlängerungsanträge bereits verfügbar (Stadt Wien – Buchung)
- Zentrale Servicenummer: +43 1 4000-3535 (Stadt Wien – Service)
„Die MA 35 ist die zentrale Abteilung für Aufenthaltstitel, Niederlassungsbewilligungen und Staatsbürgerschaftsverfahren.” – Stadt Wien, Fachbereich Einwanderung und Staatsbürgerschaft
Sechs zentrale Fakten auf einen Blick:
| Attribut | Wert |
|---|---|
| Behörde | MA 35 – Einwanderung und Staatsbürgerschaft |
| Stadt | Wien |
| Hauptadresse | Dresdner Straße 85, 1200 Wien |
| Telefon | +43 1 4000-20711 |
| Terminbuchung | wien.gv.at/kontakt/ma35-terminbuchung |
| Zuständig für | Aufenthaltstitel, Staatsbürgerschaft, Niederlassung |
Was ist ma35 Österreich?
Die MA 35 (Magistratsabteilung 35) ist die offizielle Behörde der Stadt Wien für alle Belange rund um Einwanderung und Staatsbürgerschaft. Die Stadt Wien (Fachbereich Einwanderung und Staatsbürgerschaft) führt sie als zentrale Abteilung für Aufenthaltstitel, Niederlassungsbewilligungen und Staatsbürgerschaftsverfahren. Sie operiert auf Grundlage des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) und des Staatsbürgerschaftsgesetzes (StbG). Zu ihren Kernaufgaben zählen die Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, die Bearbeitung von Niederlassungsbewilligungen und die Durchführung von Einbürgerungsverfahren. Neben dem Hauptsitz in der Dresdner Straße 85 unterhält die MA 35 mehrere Außenstellen in verschiedenen Wiener Bezirken.
Die MA 35 bearbeitet jährlich tausende Anträge, doch viele Antragsteller erleben lange Wartezeiten – der Service ist zentralisiert, aber die Nachfrage übersteigt oft die Kapazitäten.
Aufgaben der MA 35
- Ausstellung von Aufenthaltstiteln (Erstanträge und Verlängerungen) (Stadt Wien – Verlängerungsanträge)
- Bearbeitung von Niederlassungsbewilligungen und Daueraufenthalt EU (Stadt Wien – Daueraufenthalt EU)
- Staatsbürgerschaftsverfahren und Einbürgerungsanträge
Zuständigkeitsbereich
Die MA 35 ist ausschließlich für Wien zuständig. Wer in einem anderen Bundesland Österreichs wohnt, muss sich an die dortige Bezirkshauptmannschaft oder den Magistrat wenden. Die Stadt Wien (Zuständigkeitsregelung) stellt klar: Innerhalb Wiens richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnbezirk. Für Verlängerungsanträge kann man den Termin jedoch unabhängig vom Wohnbezirk in jeder Außenstelle buchen – ein Detail, das viele Antragsteller nicht kennen.
Rechtliche Grundlagen
Die MA 35 operiert auf Basis des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), des Fremdenpolizeigesetzes (FPG) und des Staatsbürgerschaftsgesetzes (StbG). Diese Gesetze definieren die Voraussetzungen für Aufenthaltstitel, Verfahrensfristen und die Rechtsmittel bei Ablehnung. Die Stadt Wien (Rechtsgrundlagen) verweist auf diese Regelungen.
„Der OeAD empfiehlt, den Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels vor Ablauf des alten Aufenthaltstitels einzubringen.” – OeAD (Österreichischer Austauschdienst)
Was dies bedeutet: Die MA 35 ist keine beliebige Behörde – sie ist die zentrale Drehscheibe für alle, die in Wien leben, arbeiten oder sich niederlassen wollen. Ihre Entscheidungen basieren auf nationalem Recht, aber ihre Auslegung kann den Unterschied zwischen einem schnellen Verfahren und monatelanger Wartezeit ausmachen.
Welche MA gibt es in Wien?
Wien zählt über 50 Magistratsabteilungen (MAs), jede mit spezifischen Aufgaben. Die Stadt Wien (Behördenübersicht) listet alle Abteilungen. Die MA 35 ist dabei eine der bekanntesten, aber längst nicht die einzige, die für Zuwanderer relevant ist. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten MAs, die im Alltag von Wienern eine Rolle spielen, und grenzt sie von der MA 35 ab.
| MA | Name | Zuständigkeit |
|---|---|---|
| MA 2 | Personalservice | Personalangelegenheiten der Stadt Wien (Stadt Wien – MA 2) |
| MA 35 | Einwanderung und Staatsbürgerschaft | Aufenthaltstitel, Staatsbürgerschaft, Niederlassung |
| MA 40 | Gesundheitsrecht | Gesundheitsrechtliche Angelegenheiten (Stadt Wien – MA 40) |
| MA 48 | Abfallwirtschaft und Straßenreinigung | Abfallentsorgung, Straßenreinigung (Stadt Wien – MA 48) |
| MA 50 | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle | Wohnbauförderung, Mietstreitigkeiten (Stadt Wien – MA 50) |
Die Abgrenzung: Während MA 35 für das „Ob” des Aufenthalts zuständig ist, kümmern sich andere MAs um die Rahmenbedingungen – die MA 48 etwa sorgt dafür, dass die Straßen sauber sind, die MA 50 hilft bei Wohnungsfragen. Für Zuwanderer ist die MA 35 die erste und oft auch die entscheidende Anlaufstelle.
Was bedeutet 35 auf Aufenthaltstitel?
Die Zahl 35 auf einem österreichischen Aufenthaltstitel ist kein Zufall – sie ist die Behördeneinrichtungskennzahl (BKZ) der MA 35. Die Stadt Wien (Kennzeichnung von Aufenthaltstiteln) bestätigt: Jeder Aufenthaltstitel trägt eine BKZ, die die ausstellende Behörde identifiziert. Für Wien ist die BKZ 35, für andere Bundesländer gelten andere Nummern. Diese Kennzeichnung dient der Rückverfolgbarkeit und erleichtert die Zuordnung bei Kontrollen durch die Fremdenpolizei oder andere Behörden.
Antragsteller, die einen Aufenthaltstitel mit BKZ 35 besitzen, sollten wissen, dass nur die MA 35 für Änderungen oder Verlängerungen zuständig ist – andere Behörden können diese Befugnis nicht ausüben.
Bedeutung der Nummer 35 auf dem Aufenthaltstitel
- Die BKZ 35 identifiziert die MA 35 als ausstellende Behörde (Stadt Wien – BKZ)
- Aufenthaltstitel in Wien tragen immer die BKZ 35
- Andere Bundesländer haben eigene BKZ (z. B. 01 für Burgenland)
Das Muster: Die BKZ ist Teil eines standardisierten Systems, das EU-weit und in Österreich einheitlich ist. Für Wiener Behörden ist die 35 das Äquivalent zu einer Postleitzahl für Ämter – sie macht sofort klar, welches Amt für den Titel verantwortlich ist.
Wie vereinbare ich einen Termin bei der MA 35?
Ein Termin bei der MA 35 ist für die meisten Anliegen Pflicht – ohne Online-Buchung oder Telefonat geht nichts. Die Stadt Wien (Terminbuchung) bietet zwei Wege: online über die offizielle Website oder telefonisch. Die Online-Buchung ist der schnellere Weg, da Sie direkt einen freien Slot wählen können.
Die Online-Terminbuchung spart Zeit – wer den richtigen Link für seine Antragsart wählt, vermeidet Wartezeiten in der Telefonleitung und bekommt sofort eine Bestätigung.
Online-Terminbuchung
- Rufen Sie die Website wien.gv.at/ma35-terminbuchung auf
- Wählen Sie die Kategorie: „Verlängerungsanträge” oder „Erstanträge” (Stadt Wien – Kategorien)
- Wählen Sie Ihre zuständige Außenstelle anhand Ihres Wohnbezirks
- Füllen Sie das Online-Formular aus und bestätigen Sie den Termin
Der Knackpunkt: Wer den falschen Link erwischt (z. B. „Erstantrag” statt „Verlängerung”), bekommt keinen Termin – die Seite weist dann auf den richtigen Bereich hin. Für Verlängerungsanträge gibt es eigene Links je Außenstelle.
Termin telefonisch vereinbaren
Ohne Internet können Sie einen Termin unter +43 1 4000-3535 buchen. Die Stadt Wien (Telefonische Buchung) nennt diese Nummer als Alternative. Die Wartezeiten können in Stoßzeiten (vormittags, Montag bis Donnerstag) länger sein.
Notwendige Unterlagen für den Termin
- Gültiger Reisepass oder Reisedokument (Stadt Wien – Unterlagen)
- Biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)
- Aktuelle Meldebestätigung
- Krankenversicherungsnachweis
- Einkommensnachweise (z. B. Gehaltszettel oder Kontoauszüge)
Das Risiko: Fehlende Unterlagen führen zur sofortigen Vertagung des Antrags – der Termin ist dann verfallen und Sie müssen einen neuen buchen. Die Stadt Wien (Hinweis) empfiehlt, das ausgefüllte Formular zum Termin mitzubringen.
Was tun bei verpasstem Termin?
Wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, buchen Sie online oder telefonisch einen neuen. Die Stadt Wien (Stornierung) gibt an, dass eine Stornierung bis 24 Stunden vor dem Termin möglich ist.
Die Lektion: Ohne rechtzeitige Absage entfällt der Termin ersatzlos – und Sie müssen einen neuen buchen.
Wie verlängere ich meinen Aufenthaltstitel über die MA 35?
Die Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist einer der häufigsten Gründe, warum Menschen die MA 35 aufsuchen. Die Stadt Wien (Verlängerungsanträge) hat einen klaren Ablauf definiert. Der wichtigste Punkt: Der Antrag muss vor Ablauf des aktuellen Titels gestellt werden, sonst droht ein Statusverlust.
Wer den Antrag nach Ablauf des Titels einreicht, riskiert eine Geldstrafe oder im schlimmsten Fall die Ausweisung – die MA 35 ist bei Fristüberschreitungen strikt.
Voraussetzungen für die Verlängerung
- Aktueller Aufenthaltstitel läuft noch (Stadt Wien – Fristen)
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
- Krankenversicherungsschutz
- Wohnsitz in Wien
- Keine schwerwiegenden Verstöße gegen die österreichische Rechtsordnung
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Termin buchen: Online über wien.gv.at/ma35-terminbuchung in der Kategorie „Verlängerungsanträge”
- Unterlagen vorbereiten: Reisepass, Foto, Meldebestätigung, Versicherungsnachweis, Einkommensnachweise (Stadt Wien – Checkliste)
- Zum Termin erscheinen: Das ausgefüllte Formular mitbringen
- Antrag einreichen: Persönlich bei der zuständigen Außenstelle
- Warten auf Bescheid: Bearbeitungszeit beträgt mehrere Wochen bis Monate
Bearbeitungszeit und Kosten
Die Bearbeitungszeit variiert stark – je nach Antragsart und Auslastung der Behörde. Die Stadt Wien (Bearbeitungszeit) gibt keine feste Dauer an, aber Erfahrungsberichte zeigen: Rechnen Sie mit 2 bis 6 Monaten. Die Kosten liegen je nach Titelart zwischen ca. 75 und 150 Euro. Für den Daueraufenthalt EU fallen höhere Gebühren an.
Häufige Fehler vermeiden
- Formular nicht vollständig ausgefüllt: Führt zur Zurückweisung (Stadt Wien – Formularhinweis)
- Falsche Unterlagen: Keine aktuellen Einkommensnachweise
- Verspätete Antragstellung: Nach Ablauf des Titels wird es kritisch
- Falsche Außenstelle: Die für den Wohnbezirk zuständige Stelle wählen
Für Antragsteller in Wien bedeutet das: Ohne rechtzeitige Terminbuchung und vollständige Unterlagen kann der Aufenthaltstitel erlöschen – handeln Sie frühzeitig.
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Wer sich für die Abläufe bei der MA 35 interessiert, findet in Einwanderungsbehörden in anderen Städten ähnliche Herausforderungen und Tipps zur Terminbuchung.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Aufenthaltstitels bei der MA 35?
Die Bearbeitung kann je nach Antragsart und Auslastung mehrere Wochen bis Monate dauern. Die Stadt Wien gibt keine feste Zeit an. Erfahrungsberichte zeigen einen Zeitraum von 2 bis 6 Monaten.
Welche Unterlagen brauche ich für die Verlängerung?
Sie benötigen: gültigen Reisepass, biometrisches Foto, Meldebestätigung, Krankenversicherungsnachweis und Einkommensnachweise. Die Stadt Wien empfiehlt, alle Dokumente im Original und in Kopie mitzubringen.
Kann ich ohne Termin zur MA 35 kommen?
Nein, für die meisten Anliegen ist ein Termin erforderlich. Nur in dringenden Fällen (z. B. Verlust des Aufenthaltstitels) kann man ohne Termin vorsprechen.
Was kostet die Verlängerung eines Aufenthaltstitels?
Die Kosten liegen je nach Titelart zwischen ca. 75 und 150 Euro. Für den Daueraufenthalt EU fallen höhere Gebühren an.
Wie bekomme ich einen Termin für die Staatsbürgerschaft?
Termine für Staatsbürgerschaftsverfahren buchen Sie online über die MA-35-Website in der entsprechenden Kategorie. Die Wartezeiten können länger sein als bei Verlängerungsanträgen.
Was mache ich bei Verlust meines Aufenthaltstitels?
Bei Verlust des Aufenthaltstitels müssen Sie sofort die MA 35 kontaktieren und eine Verlustanzeige erstatten. Sie erhalten eine Ersatzurkunde.
Sind die Dienstleistungen der MA 35 kostenpflichtig?
Ja, die Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln ist gebührenpflichtig. Die Kosten variieren je nach Titelart und liegen zwischen 75 und 150 Euro.
Die MA 35 ist eine Behörde, die mit den richtigen Informationen und einem planvollen Vorgehen gut navigiert werden kann. Für Antragsteller in Wien ist die Botschaft klar: Online-Terminbuchung nutzen, Unterlagen sorgfältig vorbereiten und den Antrag rechtzeitig stellen – sonst drohen Zeitverlust und Frustration.